Die COVID-19 Investitionsprämie verleiht aktiven Gestaltern am Business-Parkett neue Bewegungsfreiheit. Die Einreichzeit für Anträge hat mit 1. September 2020 begonnen. Womit sie endet, entscheiden jetzt Österreichs Unternehmer.

COVID-19 Investitionsprämie: Was wird gefördert und wie hoch?

Eine Milliarde Euro für Österreichs Unternehmen. Das Ziel der Bundesregierung: Anreize für Investitionen schaffen, um österreichische Unternehmensstandorte und Betriebsstätten zu sichern sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Konkret geht es um materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Die Höhe der Prämie beträgt 7 % und soll dazu dienen, dass Unternehmen ihre Investitionen trotz der Coronakrise nicht aufschieben.

Der Förderanteil kann aber auch auf 14 % steigen, wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit steht. Weil mit dem Engagement in diesen Bereichen der Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft begünstigt wird. Schließlich geht es am Ende um die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich.

COVID-19 Investitionsprämie: Wie läuft das?

Es bedarf eines schriftlichen Förderantrags. Gestellt werden darf dieser seit dem 1. September 2020. Er darf allerdings auf Investitionen ab 1. August Bezug nehmen und kann auch jetzt noch rückwirkend beantragt werden. Gerichtet wird der Antrag an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Konkret läuft die Einreichung über die elektronische Anwendung aws Fördermanager. Die Prämie kann bis 28. Februar 2021 beantragt werden. Die Zuschüsse sind steuerfrei und nicht rückzahlbar.

Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Abrechnung und Prüfung. Er kann auch mit weiteren Programmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH – wie ERP-Kredite und Garantiezusagen für die Neuinvestitionen – kombiniert werden. Insbesondere Zusagen für Förderungen im Bereich des Umweltschutzes haben keine Auswirkung auf die Förderfähigkeit durch die aws Investitionsprämie.

COVID-19 Investitionsprämie: Grenzen und Einschränkungen

Eine Auswahl der wichtigsten Förderausnahmen:

Inhaltliche Einschränkungen:

  • Als klimaschädlich eingestufte Investitionen werden von der Förderoption dezidiert ausgeschlossen.
  • Der Erwerb von Gebäuden sowie der Bau und Ausbau von Wohngebäuden für Verkauf oder Vermietung an Privatpersonen werden hinsichtlich der Prämie nicht gewertet.
  • Investitionen in Finanzanlagen, Übernahmen oder in sogenannte aktivierte Eigenleistungen werden bei der Prämienvergabe ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zeitliche Einschränkungen:

  • Zwischen dem 01. August 2020 und dem 28. Februar 2021 müssen erste Maßnahmen gesetzt werden. Solche Maßnahmen sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn.
  • Vor dem 01. August 2020 darf keine erste Maßnahme gesetzt werden.
  • Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu diesen ersten Maßnahmen.

Finanzielle Einschränkungen:

  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag beträgt 5.000 Euro ohne USt.
  • Das maximale förderbare Investitionsvolumen umfasst 50 Mio. Euro ohne USt. pro Unternehmen
  • Bei einem Investitionsvolumen von bis zu 20 Millionen Euro haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, die Investition durchzuführen. Bei über 20 Millionen muss die Investition bis zum 28. Februar 2024 abgeschlossen sein.

Kaum nennenswerte Einschränkungen gibt es jedoch bei den prinzipiellen Voraussetzungen für Antragsteller. Solange der Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Österreich liegt und das Unternehmen rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben wird, steht einem COVID-19 Investitionsantrag nichts im Weg. Liebe Krise, das war’s also. Wir packen unsere Sachen und gehen für immer. In unseren Koffer legen wir alles, was wir uns an Lehren für die Zukunft bewahren wollen ... und 7 oder besser 14 % Investitionszuschuss ... Koffer zu und nun einfach über die Schwelle wagen in eine neue Zeit der Zuversicht.

 

Haftungshinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung der Randstad Austria GmbH und aller Autoren ist ausgeschlossen. Alle Ausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autoren dar und können der Ausübung der bundesgesetzlichen Förderrichtlinie keinesfalls vorgreifen.

 

Quellen:

www.bmdw.gv.at

www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie