Du möchtest verreisen und dir eine entspannte Auszeit gönnen? Doch wie verhält es sich mit deinem Urlaubsanspruch? In Österreich ist der Urlaubsanspruch und alle Regelungen dazu im Urlaubsgesetz verankert. Was du darüber wissen musst und wie dein eigener Urlaubsanspruch aussieht, erfährst du hier!
Neues Arbeitsverhältnis – der Urlaubsanspruch in den ersten Monaten
Wenn du ein neues Arbeitsverhältnis antrittst, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen erhältst du pro Monat 2 Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche sind es 2,5 Urlaubstage pro Monat. Sobald du 6 Monate in der neuen Firma bist, erhältst du den vollen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Ab dem zweiten Arbeitsjahr steht dir immer schon mit Beginn des Arbeitsjahres der volle Anspruch auf deine freien Tage zu.
Dein vollständiger Urlaubsanspruch
Grundsätzlich gilt, dass du pro Arbeitsjahr einen Urlaubsanspruch von 5 Wochen hast. Bei einer 5-Tage-Woche sind das somit 25 Urlaubstage und 30 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Wenn du einer Teilzeitbeschäftigung nachgehst, steht dir entsprechend der Anzahl deiner Wochenarbeitstage anteilig Urlaub zu: Bei 4 Arbeitstagen pro Woche hast du einen Anspruch auf 20 Tage im Jahr, bei 3 Arbeitstagen sind es 15 Tage pro Jahr und bei einer 2-Tage-Woche stehen dir 10 Urlaubstage zu.
Erhöhter Anspruch für langjährige Arbeitnehmer:innen
Wenn du 25 Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis bist, hast du auch Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche. Das sind dann insgesamt 30 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) bzw. 36 Tage (bei einer 6-Tage-Woche). Das Arbeitsverhältnis muss dabei nicht ausschließlich bei einem einzigen Arbeitgeber gewesen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Arbeitsverhältnisse sowie Schul- und Studienzeit bis zu einem gewissen Maße mit berücksichtigt werden. Dazu gibt es folgende rechtliche Regelungen:
- Es werden bis zu 5 Jahre aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit angerechnet, wenn diese Arbeit für mindestens 6 Monate bestanden hat.
- Es werden bis zu 4 Jahre für die Zeit an einer mittleren oder höheren Schule angerechnet. Die 9 Pflichtschuljahre sind hiervon ausgeschlossen.
- Es werden bis zu 5 Jahre für ein Hochschulstudium angerechnet, wenn dieses auch erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Zusammen werden maximal 7 Jahre angerechnet, wenn es sich um Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten handelt. Kommt hierzu noch ein abgeschlossenes Studium, werden insgesamt maximal 12 Jahre angerechnet.
Den Anspruch geltend machen
Deine Auszeit und die genauen Urlaubstage müssen immer zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in vereinbart werden. Wenn die freien Tage bewilligt sind, können diese in der Regel auch nicht mehr von Arbeitgeberseite gestrichen werden. Eine Ausnahme wäre zum Beispiel ein wirtschaftlicher Notstand. In so einem Fall müssen Arbeitgeber:innen die Urlaubskosten, die dem/der Arbeitnehmer:in bereits angefallen sind, ersetzen.
Auf jeden Fall empfehlenswert ist es, die freien Tage auch mit Kollegen und Kolleginnen zu besprechen und abzustimmen, damit eine entsprechende Urlaubsvertretung gewährt ist
Erkrankungen während der Urlaubszeit
Wenn du während deines Urlaubes bis zu 3 Tage krank bist, zählen diese weiterhin als Urlaubstage. Solltest du während deines Urlaubs dagegen 4 Tage oder länger krank sein, können dir deine Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden. Hierbei sind zwei wichtige Dinge zu beachten: 1. Melde dich rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber:in krank. Das sollte innerhalb von drei Tagen passieren. 2. Lege dem Arbeitgeber bei deiner Rückkehr einen entsprechenden Nachweis (Krankenstandsbestätigung) vor.
Dein Urlaubsentgelt
Während deiner Urlaubsauszeit hast du selbstverständlich das Recht auf Fortzahlung deines Gehalts bzw. Lohns. Du bekommst somit während deiner Abwesenheit weiterhin das ausbezahlt, was du auch bei einer Anwesenheit verdienst. Das umfasst neben dem üblichen Gehalt auch regelmäßig geleistete (und ausbezahlte) Überstunden, Prämien etc.
Zu beachten ist, dass es auch das Urlaubsgeld bzw. den Urlaubszuschuss gibt. Hierbei handelt es sich um eine Sonderzahlung in Form eines zusätzlichen Monatsgehaltes. Für diese Sonderzahlung besteht zwar kein rechtlicher Anspruch, häufig findet aber eine Regelung in den Kollektivverträgen statt.
Verjährung des Anspruches
Grundsätzlich ist das Ziel, dass du deine Urlaubstage auch während des jeweils laufenden Arbeitsjahres verbrauchst. Darüber hinaus ist es aber möglich die Tage anzusparen, denn der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Somit können insgesamt 3 Jahresurlaube (3x5 Wochen bzw. 3x6 Wochen) gesammelt werden.
Arbeiten im Urlaub
Der Urlaub dient der Erholung und sollte somit auch dafür genutzt werden. Du musst somit für deinen Arbeitgeber:in während dieser Zeit auch nicht erreichbar sein. Darüber hinaus gilt auch, dass während dieser Zeit keine Nebentätigkeiten aufgenommen werden können, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Auszeit oder Geld?
Hier gilt ebenfalls die Regelung, dass der Urlaub zur Erholung ist. Es ist daher verboten, den Anspruch auf die freien Tage in Geld umzuwandeln.
Eine wichtige Ausnahme stellt hierbei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. In diesem Fall stehen dir zwei Möglichkeiten zu. Selbstverständlich kannst du die noch offenen Tage während der Kündigungsfrist in Anspruch nehmen, du bist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn du noch unverbrauchten Urlaubsanspruch hast, muss dir dieser auch ausbezahlt werden.
Änderung des Beschäftigungsverhältnisses
Der Urlaubsanspruch entspricht immer dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis. Wechselst du also von einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung und hast noch einen Anspruch auf 3 Wochen, so bleiben diese 3 Wochen auch erhalten. Hierbei ist aber zu beachten, dass sich das Urlaubsentgelt dann nach der aktuellen Beschäftigung, also der Teilzeit berechnet. Bei einem Wechseln von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung wird das Entgelt entsprechend aufgewertet.
Sonderurlaub und Freistellung
Über deinen gesetzlichen Anspruch hinaus stehen dir auch bei besonderen Anlässen zusätzliche freie Tage in einer bestimmten Höhe zu. Hierzu zählen zum Beispiel die eigene Hochzeit, ein Umzug oder Begräbnisse eines nahen Angehörigen. Weiterhin hast du Anspruch auf eine bezahlte Pflege-Freistellung, wenn du kranke Angehörige im gemeinsamen Haushalt pflegen musst. Ebenso haben Eltern einen Anspruch auf Kinder-Pflege-Freistellung von einer Woche pro Jahr, wenn das eigene Kind krank ist.