Ja! Tatsächlich existieren Rechtsfälle, in denen die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs entfallen kann. Wir weisen diese speziellen Situationen für dich aus. Damit dein Urlaub nicht nur verdient, sondern auch bezahlt ist. Gemeinsam begleiten wir Daniel durch seinen Urlaub und sehen, wo er auf Schwierigkeiten stößt.
Fall 1: Mitten im Urlaub kommt die Reisewarnung
Daniel genießt seinen Urlaub. Nach der langen Phase der Ausgangsbeschränkungen tut ihm der Tapetenwechsel im Ausland besonders gut. Mehrere Tage genießt er die neuen Freiheiten nach den Lockerungen in vollen Zügen. Dann spricht das Außenministerium die Reisewarnung aus. Vor Daniels Abreise lag die Sicherheitsstufe für sein Urlaubsland noch bei 4. Nun wurde sie auf 5 angehoben und es fallen Beschränkungen bei der Wiedereinreise nach Österreich an. Das war nicht eingeplant. Ob er pünktlich nach seinem Urlaub wieder am Arbeitsplatz sein wird, ist ungewiss. Kann er dennoch weiter mit seinem Gehalt rechnen?
Wenn Daniel seine Arbeit in diesem Fall nicht rechtzeitig antritt, besteht für diese Zeit weder ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber noch ein Erstattungsanspruch nach dem Epidemiegesetz. Begründet wird diese Verfahrensweise damit, dass die gegenwärtige Pandemiesituation offenkundig instabil ist und mit neuen Einreisebeschränkungen jederzeit gerechnet werden muss.
Fazit: Schafft es Daniel nicht rechtzeitig nach seinem Urlaub an seinen Arbeitsplatz, wird sein Lohnzettel entsprechend mager ausfallen.
Fall 2: Im Urlaub erkrankt an COVID-19
Das sind keine guten Aussichten. Doch es kommt noch schlimmer. Vor fünf Tagen hat Daniel noch eine Party besucht und die Welt war in Ordnung. Nun liegt er mit hohem Fieber im Bett und bekommt gerade das Testergebnis: positiv auf COVID-19. Was für ein Schock. Zuerst fallen ihm die Nachrichten von Todesopfern ein und Fotos von Betroffenen, die an Schläuchen hängen. Daniel fühlt große Dankbarkeit, dass er kein Risikopatient ist und nur einen milden Krankheitsverlauf durchlebt. Zudem beruhigt ihn, dass er als österreichischer Angestellter auch finanziell abgesichert ist. Kann sich Daniel in dieser Situation auf die Entgeltfortzahlung seines Arbeitgebers verlassen?
Ganz so wie bei jedem anderen Krankheitsfall auch hat Daniel bei einer Erkrankung an COVID-19 einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses Sicherheitsnetz ist aber nicht völlig frei von Ausnahmen: Sollte die Erkrankung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein, entfällt der Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts.
Daniel lässt die Party vor ein paar Tagen Revue passieren. Vor seinem inneren Auge tauchen Schnappschüsse des Geschehens auf. Die Musik war laut; deshalb hat er sich zu seiner Gesprächspartnerin, die ohnehin schon zu knapp vor ihm stand, auch noch vorgebeugt. Schnitt. Eine andere Szene taucht auf. Sein Kumpel Michael hatte einen seltsamen Cocktail in der Hand. „Was soll das für eine Mischung sein?“ – „Probier’ mal.“ Daniel wird ganz bleich im Gesicht als ihm das alles wieder einfällt.
Fazit: Seine Achtlosigkeit mit den Distanz- und Hygiene-Maßnahmen kann Daniel sein Gehalt kosten.
Fall 3: In Quarantäne wegen COVID-19
Michael war gemeinsam mit Daniel in Urlaub gefahren. Er ist jedoch früher abgereist. Noch vor der verhängten Reisewarnung ist er in Österreich angekommen und hat auch schon wieder seinen Dienst angetreten. Einige Tage später aber leidet er an starker Erschöpfung und das Atmen fällt ihm schwer. Ein Abstrich der Nasenschleimhaut wird entnommen. Ein PCR-Test belegt die Infektion mit dem Virus. Michael muss in Quarantäne. Seine Situation unterscheidet sich von Daniels Lage nur geringfügig. Beide waren im selben Urlaubsland und sind an COVID-19 erkrankt. Wie steht es um Michaels Entgelt?
Innerhalb Österreichs gelten die Regeln des Epidemiegesetzes. Das bedeutet für Michael, dass bei einer Absonderung durch die österreichischen Behörden das Entgelt weiterbezahlt wird. Dies gilt unabhängig davon, wo er zuvor seinen Urlaub verbracht hat. Der Arbeitgeber seinerseits genießt einen Ersatzanspruch für das fortgezahlte Entgelt gegenüber dem Staat (§ 32 Epidemiegesetz).
Fazit: Innerhalb der österreichischen Grenzen ist die Entgeltfortzahlung durch das Epidemiegesetz sehr gut abgesichert. Solange keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, kann sich Michael auf sein Gehalt verlassen.
Für Reisen ins Ausland informiert die Website des Außenministeriums über aktuelle Reisewarnungen. Über die Einreiseverordnung nach Österreich speziell in Bezug auf COVID-19 klärt die Website des Gesundheitsministeriums auf. Und nun ab in den verdienten und bezahlten Urlaub!
Quelle: Handbuch COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend, Stand: 7. Juli 2020
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