Du verspürst Lust auf Veränderung und möchtest dich beruflich neu orientieren? Dabei willst du aber deine Weiterbildung ohne dein Arbeitsverhältnis zu kündigen absolvieren? Mit der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit hast du zwei flexible Formen der Weiterbildung.

Bildungskarenz: Was ist das?

Die wichtigsten Fakten zur Bildungskarenz im Überblick:

  • Du wirst für die Dauer deiner Weiterbildung von der Arbeit freigestellt
  • Du erhältst in der Zeit deiner Bildungskarenz keinen Lohn / kein Gehalt 
  • Allerdings bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhältst du in der Zeit ein Weiterbildungsgeld
  • Innerhalb von 4 Jahren kannst du insgesamt bis zu 12 Monate in Bildungskarenz gehen

Voraussetzungen für den Anspruch auf Bildungskarenz

Erforderlich für die Inanspruchnahme der Bildungskarenz ist ein aufrechtes Dienstverhältnis, welches mehr als sechs Monate gedauert hat. Die Bildungskarenz wird gegen Entfall des Arbeitsentgelts einvernehmlich zwischen dir und deinem Dienstgeber vereinbart. Denn einen Rechtsanspruch auf die Bildungskarenz gibt es nicht!

Während der Bildungskarenz ruhen die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: so hat der Dienstnehmer keine Arbeitspflicht (widmet sich also voll und ganz der Weiterbildung) und im Gegenzug besteht auch eben kein Entgelt vom Dienstverhältnis.

Dauer der Bildungskarenz

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt zwei Monate und darf maximal ein Jahr betragen. Eine stückweise Vereinbarung ist ebenso möglich, solange die einzelnen Blöcke zumindest zwei Monate dauern und die Gesamtdauer der Blöcke 12 Monate nicht überschreiten.

Eine neuerliche Karenz kann nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden.

Weiterbildungsgeld

Wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und die nötigen Kriterien für die Weiterbildung erfüllt sind, kann Weiterbildungsgeld beim regionalen AMS beantragt werden.

Kriterien für die Weiterbildung: Sie muss einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden aufweisen (z.B. ein Kurs). Bei einem Studium an der Universität oder Fachhochschule müssen pro Semester acht ECTS Punkte nachgewiesen oder vier Semesterwochenstunden absolviert werden.

Höhe des Weiterbildungsgeldes

Gebührt in der Höhe des Arbeitslosengeldes, beträgt jedoch mindestens 14,43€/täglich. Das Weiterbildungsgeld kann für die Dauer der Bildungsmaßnahme, jedoch maximal für ein Jahr innerhalb von vier Jahren bezogen werden.

Zusatzverdienst zum Weiterbildungsgeld

Ist möglich, jedoch maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze (446,81€/monatlich: 2019). Auch beim selben Dienstgeber möglich, der dich karenziert hat!

Welche Aus- und Weiterbildungen sind möglich?

Grundsätzlich alles - von Schul- und Studienabschlüssen bis zu Fremdsprachenschulungen kann alles nachgeholt werden. 

Akzeptiert werden jedoch keine Kurse deren Bezug zum Beruf fehlen. So hängt es aber auch immer vom Einzelfall ab, ob Ausbildungen als beruflich relevant eingestuft werden. 

Kündigung

Der Dienstgeber kann während der Bildungskarenz den Dienstnehmer kündigen. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz. So wird zwar durch die Arbeitgeberkündigung die Bildungskarenz beendet, jedoch besteht noch weiterhin Anspruch auf Weiterbildungsgeld (solange die Weiterbildung noch dauert).

Der Anspruch auf Weiterbildungsgeld erlischt aber bei Selbstkündigung oder einvernehmlicher Auflösung. 

Was ist Bildungsteilzeit?

Mit dieser Form kannst du deine Arbeitsstunden reduzieren und für die wegfallenden Stunden einen Lohnersatz erhalten. Für viele auch attraktiver als die Bildungskarenz, weil der Kontakt zum Betrieb und dem Arbeitsplatz aufrecht bleibt.

Diese Variante kann für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden in Anspruch genommen werden. 

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick: 

  • Du kürzt deine wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 - 50% und arbeitest weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche
  • Du nutzt mindestens 10 Stunden pro Woche für deine Aus- und Weiterbildung
  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 und maximal 24 Monate
  • Die Bildungsteilzeit von maximal 2 Jahren kannst du innerhalb von 4 Jahren konsumieren und das gerne auch in Teilen (allerdings muss jeder Teil mind. 4 Monate dauern)

Unterstützung

Für jede weggefallene Stunde zahlt das AMS 0,82€/Tag.



Beispiel: Bei einer Reduktion von 40 auf 30 Stunden pro Woche sind das 10 Wochenstunden weniger und somit 10x0,82=8,20€/Tag und monatlich 30x8,20=246€

Reduzierung der Wochenstunden

Maximal 50% und mindestens 25% der Arbeitszeit darf/muss reduziert werden. Allerdings muss während der Bildungsteilzeit mindestens 10 Stunden/Woche noch gearbeitet werden und das Dienstverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

Mehrstunden schaden dem Anspruch auf das Bildungsteilzeitgeld nicht, wenn sie auch zeitnah wieder in Zeitausgleich verbraucht werden. Überstunden jedoch stehen dem Bezug entgegen.

Ausmaß

Die Bildungsteilzeit kann für mindestens vier und maximal für 24 Monate in einem Zeitraum von vier Jahren in Anspruch genommen werden (kann aber auch wie die Bildungskarenz in mehrere Blöcke aufgeteilt werden)

Arbeitgeberkündigung während der Bildungsteilzeit

Bei einer Dienstgeberkündigung erhältst du Weiterbildungsgeld vom AMS, sofern du alle nötigen Voraussetzungen erfüllst.