Das Kinderbetreuungsgeld (früher auch Karenzgeld genannt) wird flexibler!
Für Geburten ab 01.03.2017 gelten Neuregelungen für das Kinderbetreuungsgeld. Die bisherigen vier Pauschalmodelle verschmelzen zu einem sogenannten “Kinderbetreuungsgeld Konto (KBG-Konto)” mit einer fixen Summe pro Kind. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt weiterhin als Option bestehen, wurde aber angepasst.
KGB-Konto
Das KBG-Konto wird den Eltern unabhängig von einer ausgeübten Erwerbstätigkeit gewährt.
Bei Inanspruchnahme durch
- ein Elternteil, kann eine Anspruchsdauer von 365 bis maximal 851 Tagen (12-18 Monate)
- beide Elternteile, kann eine Anspruchsdauer von 456 bis maximal 1.063 Tagen (15-35 Monate)
gewählt werden.
Bezugshöhe:
Das Prinzip lautet: Je länger die Bezugsdauer, desto geringer der Tagesbetrag.
Wählen Eltern demnach die “kürzeste” Variante (ist auch die Grundvariante), liegt der Tagessatz bei 33,88€ und bei der “längsten” Variante werden 14,53€ täglich ausbezahlt.
Einkommenabhängiges KBG:
Die Alternative zum KBG-Konto ist die einkommensabhängige Variante, die nur jenen Personen gewährt wird, die auch in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Sie dient als Einkommensersatz für Eltern, die sich nur für kurze Zeit vom Erwerbsleben zurückziehen wollen und ein höheres Einkommen haben.
Bei Inanspruchnahme durch
- ein Elternteil, kann das ea KBG für 365 Tage
- beide Elternteile für 426 Tage
in Anspruch genommen.
Bezugshöhe:
80% der Letzteinkünfte (bspw. Wochengeld; Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt)
Der Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner hilft Ihnen dabei, herauszufinden, welche Variante für Sie am besten ist:
http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen
Weitere Bestimmungen für beide Modelle:
Mehrlingsgeburten: bei Mehrlingen erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% des ausgewählten Tagessatzes. Gilt nur für das KBG-Konto!
Partnerschaftsbonus: für den Partnertschftsbonus müssen Eltern in etwa gleich lang KBG beziehen. Konkret bedeutet das, dass der Bezug im Verhältnis 40:60 bis 50:50 geteilt werden muss, um Anspruch auf einen einmaligen Bonus von 500€ zu haben.
Familienzeitbonus: eine weitere finanzielle Unterstützung ist der Familienzeitbonus für Väter. Sofern eine einvernehmliche Regelung bzgl. der Auszeit getroffen wird, können Väter nach der Geburt des Kindes Auszeit vom Berufsleben nehmen und sich somit verstärkt & intensiv der Kinderbetreuung und der Familie widmen (=Familienzeit).
Eine Familienzeit könnte ein Sonderurlaub sein und wahlweise 28, 29, 30 oder 31 Tage dauern. Der Tagesbetrag liegt bei 22,60€ und ergibt somit gesamt ein Familienzeitbonus von rund 700€.
Nähere Informationen finden Sie unter:
http://bit.ly/2uVkZLt
http://bit.ly/2uVGKuL
http://bit.ly/2eKbetK
http://bit.ly/2tVMEIb
.. und hier geht´s zum Erklärvideo: http://bit.ly/2tGKjFB