Die Pflegefreistellung in Österreich ist kein Urlaub sondern ein Sonderfall der Dienstverhinderung, wenn eine notwendige Pflege eines erkrankten Angehörigen vorliegt.

Wann hast du Anspruch auf diese Art von Freistellung?

Sofort nach Antritt des Dienstverhältnisses. Die Erkrankung muss nicht akut und plötzlich aufgetreten sein, chronische Leiden gelten ebenso. Der entscheidende Punkt ist nämlich: ist eine Pflegebedürftigkeit gegeben oder nicht!

Um welche Personen besteht der Anspruch?

  • Um einen im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen oder
  • um ein nicht im selben Haushalt lebendes leibliches Kind

Wer sind nahe Angehörige?

  • EhegattInnen
  • eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen
  • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern
  • im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kinder von EhegattInnen/ eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen
  • Adoptiv- und Pflegekinder, Enkel und Urenkel

Leibliche Kinder

Seit 01.01.2013 haben Eltern für ihre leiblichen Kinder Anspruch auf “Krankenpflegefreistellung” - unabhängig davon, ob sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben oder nicht. 

Nicht leibliche Kinder

In diesem Fall muss sowohl mit dem leiblichen Elternteil als auch mit dem Kind ein gemeinsamer Haushalt geteilt werden.

Meldepflicht

Sobald du Pflegefreistellung in Anspruch nimmst, musst du deinen Arbeitgeber über dein Vorhaben informieren. Bei Verlangen einer ärztlichen Bestätigung als Nachweis, müssen allfällige Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

Dauer der Freistellung

Du hast einen Grundanspruch im Ausmaß von einer Woche pro Arbeitsjahr. In dieser Zeit wird dein Entgelt weitergezahlt. 

Bei Verbrauch der ersten Woche besteht Anspruch auf Freistellung im Ausmaß einer weiteren Woche, wenn das Kind noch nicht das 12. Lebensjahr überschritten hat. Jedoch nicht direkt im Anschluss an die konsumierte Woche. Für die zweite Woche muss ein neuerlicher Krankheitsfall vorliegen.

Entgelt

Da du während der Pflege nicht schlechter gestellt sein darfst, bekommst du jenes Entgelt, welches du auch bekommen hättest, wenn die Freistellung nicht vorliegen würde.